Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jan 01. 2019

Gegenstand des Vertrages
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der CLOUDETEER GmbH (nachfolgend ‚CLOUDETEER‘ genannt) und dem Vertragsunterzeichner (nachfolgend ‚Kunde‘ genannt), welcher die Dienstleistungen von CLOUDETEER in Anspruch nimmt. Mit seiner Unterschrift akzeptiert der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und CLOUDETEER.
Services
    1. Mit Abschluss eines Servicevertrages verpflichtet sich CLOUDETEER, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und der Kunde, die vereinbarten wiederkehrenden Kosten gemäß den Zahlungsbedingungen zu leisten.
    2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die sich in seinem Besitze befindlichen Anlagen und Software oder die durch CLOUDETEER vermieteten Anlagen und Software, welche für die Nutzung der Services eingesetzt werden, sowie die hierzu eingesetzten Daten inkl. Programmdaten vor unbefugtem Zugriff, Manipulation, Beschädigung und Verlust zu schützen. CLOUDETEER ist für in diesem Zusammenhang entstehende Schäden nicht haftbar. Wurden keine Vereinbarungen über Backupleistungen gemacht, ist der Kunde für die Sicherung seiner Daten vollumfänglich selbst verantwortlich.
    3. Der Kunde ist sich bewusst, dass nach Beendigung dieses Vertrages der Fernzugriff auf die Server von CLOUDETEER eingestellt wird. CLOUDETEER sichert nicht zu, dass die vom Kunden auf die Server von CLOUDETEER übermittelten Daten, Inhalte und/oder Informationen nach der Beendigung dieses Vertrages weiterhin abrufbar bleiben.
    4. Der Kunde trifft alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in eigene und fremde Systeme, gegen die Verbreitung von Spam und Viren sowie zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Fernmelde-, Datenschutz- und des Urheberrechts. Der Kunde verpflichtet sich, die Services weder zur Begehung, noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen zu nutzen und wird in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Maßnahmen treffen, um zu vermeiden, dass eine strafbare Nutzung durch dem Kunden zugehörige Benutzer oder Dritte erfolgt. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden bereitgestellten Daten, Inhalte und/oder Informationen geltend, ist berechtigt, die Daten, Inhalte und/oder Informationen ganz oder vorläufig zu sperren.
Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
    1. Services werden laut im Leistungsangebot ausgewiesenen Preise im Voraus in Rechnung gestellt.
    2. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in EUR rein netto. Alle Entgelte verstehen sich inklusive der jeweils geltenden deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Rechnungsstellung. Rechnungen, die der Kunde nicht bis zu deren Fälligkeit bestreitet, gelten als anerkannt.
    3. Vom Kunden geforderte Leistungen, deren Preise nicht speziell vereinbart wurden, werden nach effektivem Aufwand zu den beim Vertragsschluss gültigen Standardansätzen von CLOUDETEER in Rechnung gestellt.
    4. Reise, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen gehen, ohne anders lautende Vereinbarung, zu Lasten des Kunden und werden separat in Rechnung gestellt.
    5. Erfolgt keine oder nur eine unvollständige Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist, so ist der Kunde automatisch in Verzug und schuldet die gesetzlichen Verzugszinsen sowie kostendeckende Mahnspesen und gegebenenfalls Inkassokosten, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten.
    6. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist CLOUDETEER berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen einzustellen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos außerordentlich zu kündigen.
Service Level Agreement (SLA)
    1. CLOUDETEER gewährleistet, dass die im Rahmen der Einzelverträge vereinbarten SLA eingehalten werden. CLOUDETEER übernimmt jedoch keine Gewährleistung für Störungen oder Ausfälle der Dienstleistungen im Zusammenhang mit oder in Abhängigkeit von Drittanbietern.
    2. CLOUDETEER unterscheidet grundsätzlich zwischen drei (3) unterschiedlichen SLA. Sie garantieren die Erreichbarkeit von CLOUDETEER, nicht aber Interventions- und Wiederherstellungszeiten. Reaktives SLA bedeutet, dass CLOUDETEER erst auf Intervention des Kunden hin aktiv wird. Proaktiv bedeutet, dass CLOUDETEER die Services aus eigenem Antrieb überwacht, betreibt und unterhält.
      1. Das Standard-SLA beinhaltet Erreichbarkeit während Bürozeiten, Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr CET ohne Feiertage am Sitz von CLOUDETEER, proaktives Monitoring der Dienste gemäß Einzelvertrag, genannt: SLA Bürozeiten Proaktiv
      2. 7×24 Erreichbarkeit, reaktives Monitoring der Dienste gemäß Einzelvertrag, genannt: SLA 7×24 Reaktiv
      3. 7×24 Erreichbarkeit, proaktives Monitoring der Dienste gemäß Einzelvertrag, genannt: SLA 7×24 Proaktiv
    3. Verfügbarkeit = (verfügbare Betriebszeit + geplante Ausfallzeit) / Gesamtzeit.
    4. Der Kunde informiert CLOUDETEER sofort über Mängel, Störungen oder Unterbrechungen von Dienstleistungen, Anlagen oder Software.
    5. Als geplante Ausfallzeit gelten:
      1. Eine vom Kunden beauftragte oder von ihm selbst vorgenommene und nicht durch den Anbieter genehmigte Änderung, die zum Ausfall des Service führt.
      2. Zeiträume, in denen planmäßig vorher angekündigte Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
      3. Ein Fehler, der nicht auf die durch den Anbieter bereitgestellte Dienstleistung zurückzuführen ist.
      4. Ein Fehler, der auf das allgemeine Betriebsrisiko einer Internetanbindung zurückzuführen ist (z.B. Beeinträchtigungen durch DoS-Angriffe, etc.).
      5. Veränderungen an durch den Anbieter im Auftrag des Kunden betriebenen Geräten, Anschlüssen, Netzwerkplänen, Applikationen, die nicht vom Anbieter durchgeführt wurden.
      6. Der Kunde hat einen Fehler gemeldet, obwohl keiner vorlag.
      7. Fehler der Software, sofern sich diese nicht auf die grundlegenden Eigenschaften, die zur Bereitstellung der Dienstleistung notwendig sind, auswirken.
      8. Fehler innerhalb der Software, die sich auf einzelne Funktionseigenschaften der Software beziehen, nicht aber die Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Dienstleistung beeinträchtigen, mindern nicht die Verfügbarkeit und werden nicht als Fehlerkategorie Critical eingestuft
      9. Ausfälle, die durch vom Kunden vorgenommene Konfigurationen entstehen.
    6. Der Service gilt als verfügbar, wenn er von CLOUDETEER nachweislich erreicht werden kann.
    7. Bei übermäßiger Beanspruchung eines Services bietet CLOUDETEER ein Upgrade auf einen leistungsfähigeren Service an. Übermäßige Beanspruchung des Services liegt vor, wenn der im CLOUDETEER Monitoring definierte Schwellwert überschritten wird. Bei Ablehnung dieses Upgrades tritt das SLA außer Kraft und CLOUDETEER behält sich das Recht vor, notfalls per sofort vom Vertrag zurückzutreten und den Service einzustellen.
    8. Die Kostengutschrift bei einer Unterschreitung der Verfügbarkeit beträgt bei
      1. mehr als 1% und weniger als 2%: 5%
      2. mehr als 2% und weniger als 3%: 10%
      3. mehr als 3%: 20%
        der verrechneten Kosten des beeinträchtigten Services. Der Kunde hat bei Unterschreiten der Verfügbarkeit keine weiterreichenden Ansprüche als in dieser Ziffer bezeichnet.
    9. Sämtliche Forderungen und Regressansprüche, welcher der Kunde an CLOUDETEER stellt, müssen, unabhängig davon ob sie berechtigt sind oder nicht, innerhalb von zwölf (12) Monaten nach einem detailliert dokumentierten Vorfall bei CLOUDETEER schriftlich mit Einschreiben eingegangen sein.
Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages
    1. Ein Vertrag über kontinuierlich erbrachte Services (Servicevertrag) mit CLOUDETEER dauert, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mindestens 6 Monate.
    2. Sofern nicht anderes vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Befristete Verträge enden ohne Kündigung nach Ablauf der vereinbarten Dauer. Die Kündigung kann durch jede der Vertragsparteien schriftlich und unter Wahrung der Kündigungsfristen jeweils auf Ende der Rechnungsperiode erfolgen.
    3. CLOUDETEER behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund, wie namentlich bei Nutzung von Services im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen jederzeit zu kündigen.
    4. Bei Beendigung des Vertrages erlischt das Recht des Kunden zum Zugriff auf die Server von CLOUDETEER unverzüglich.
    5. Während der Vertragslaufzeit kann zum 1. eines jeden Monats, von Cloud.GO auf Cloud.PRO gewechselt werden.
    6. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kunden können auch per E-Mail kündigen, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur).
Rechtsgewährleistung
    1. CLOUDETEER erklärt nach bestem Wissen, dass die Services keine Rechte Dritter verletzen.
    2. Behauptet eine dritte Partei gegenüber dem Kunden, dass ein Patent oder Urheberrecht dieser dritten Partei verletzt sei, verteidigt CLOUDETEER den Kunden auf eigene Kosten gegen diesen Anspruch und zahlt sämtliche(n) Kosten, Schadenersatz und Anwaltsgebühren bis zu dem letztendlich von einem Gericht auferlegten Betrag oder die in einem von CLOUDETEER genehmigten Vergleich enthalten sind, sofern der Kunde:
      1. CLOUDETEER umgehend schriftlich per Einschreiben über den Anspruch informiert; und
      2. CLOUDETEER die Kontrolle oder Mitwirkung bei der Verteidigung und etwaigen diesbezüglichen Vergleichsverhandlungen erlaubt.
    3. Wird ein solcher Anspruch von einer dritten Partei gestellt oder erscheint die Stellung eines solchen Anspruchs als wahrscheinlich, dann stimmt der Kunde zu, Cloudeteer zu gestatten, dem Kunden die Weiterverwendung der Services zu ermöglichen oder diese zu modifizieren oder durch eine funktional mindestens äquivalente Alternative zu ersetzen. Stellt CLOUDETEER fest, dass keine dieser Alternativen billigerweise zur Verfügung steht, hat CLOUDETEER das Recht, den Vertrag frist- und entschädigungslos außerordentlich zu kündigen.
    4. Dieser Rechtsbehelf stellt die gesamte Verpflichtung von CLOUDETEER gegenüber dem Kunden in Bezug auf Ansprüche wegen Rechtsverletzungen dar.
Sachgewährleistung
    1. CLOUDETEER gewährleistet, dass die Services der Beschreibung in der Dokumentation entsprechen. CLOUDETEER übernimmt insbesondere keine Gewährleistung für Störungen oder Ausfälle der Dienstleistungen, wenn Abhängigkeiten mit Dritten bestehen. CLOUDETEER weist darauf hin, dass bei Verwendung von Spam-Filter auch gewünschte Nachrichten gefiltert werden können.
    2. Auf schriftliche Rüge per Einschreiben hin bemüht sich CLOUDETEER, zweckdienlich dokumentierte und nachvollziehbare Fehler zu beheben. Die Behebung, wofür CLOUDETEER eine angemessene Frist von mindestens dreißig (30) Tagen eingeräumt wird, erfolgt nach eigenem Ermessen von CLOUDETEER, beispielsweise durch Fehlerbeseitigung, Hinweise zur Vermeidung der Auswirkungen des Fehlers oder Überlassen neuer Software. Gelingt es CLOUDETEER trotz wiederholter Bemühungen nicht, den gerügten Mangel zu nachzubessern und wird dadurch die Gebrauchstauglichkeit der Services wesentlich herabgesetzt oder ausgeschlossen, so hat der Kunde zweimal eine angemessene Nachfrist für die Mängelbehebung zu setzen. Nach deren erfolglosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, womit seine Zugriffsberechtigung auf die Server von CLOUDETEER endet.
    3. Der Kunde verwirkt sein Recht auf Gewährleistung, wenn die Services missbraucht oder Software unberechtigterweise geändert werden oder wenn die schriftlichen Rügen unzureichend begründet oder verspätet sind.
    4. Der Kunde hat keine weiterreichenden Gewährleistungsrechte als in dieser Ziffer 8 bezeichnet. Insbesondere gewährleistet CLOUDETEER nicht, dass die Services ohne Unterbruch und störungsfrei funktionieren, dass CLOUDETEER alle Fehler beheben kann, und/oder dass die Services frei von schädlicher Software, e.g. Viren und/oder Malware, sind.
Geheimhaltung
    1. CLOUDETEER verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu behandeln. Der Kunde gibt CLOUDETEER sein Einverständnis dafür, dass seine Kundendaten für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten verwendet werden dürfen.
    2. Beide Parteien verpflichten sich alle nicht allgemein bekannten Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen im Rahmen der Vertragsbeziehung von der anderen Partei oder über deren Kunden und Geschäftsbeziehungen erfahren haben, vertraulich zu behandeln. Weiter verpflichten sie sich, solche Informationen Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen, noch sie zu veröffentlichen, sofern und soweit die andere Partei dies nicht ausdrücklich erlaubt, dies aufgrund richterlichen Anordnung oder gesetzlicher Pflicht erforderlich wird oder die Verträge es erlauben.
    3. CLOUDETEER ist befugt, Daten des Kunden herauszugeben, wenn dies aufgrund richterlicher Anordnung oder gesetzlicher Pflicht erforderlich wird. Dies stellt kein Vertragsbruch seitens CLOUDETEER dar.
    4. CLOUDETEER ist weiter befugt, Namen und Kennzeichen der Kunden sowie die vereinbarten Leistungen von CLOUDETEER zu Referenzzwecken zu gebrauchen. Weitergehende Werbung und Publikationen über projektspezifische Dienstleistungen bedürfen der Zustimmung des Kunden.
    5. Wurde eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen (ein sog. Non-Disclosure-Agreement, NDA), dann gelten die hier erwähnten Bestimmungen nur ergänzend und das NDA geht vor.
Haftung
    1. Der Kunde kann für Schäden, welche CLOUDETEER durch die Benutzung der Services und überlassenen Geräte entstehen, haftbar gemacht werden. Er hat CLOUDETEER für sämtliche Schäden und sonstigen Nachteile, einschließlich Ansprüchen Dritter sowie allfälliger Prozess- und Anwaltskosten, schadlos zu halten.
    2. Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der von ihm bezogenen Services verantwortlich. CLOUDETEER ist für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung nicht haftbar.
    3. Soweit gesetzlich zulässig, schließt CLOUDETEER jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden für sich selbst als auch für die von CLOUDETEER zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten aus. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, wie die Haftung für entgangenen Gewinn, sowie die Haftung für den Verlust von Daten oder für Ansprüche Dritter. Insbesondere ist CLOUDETEER nicht haftbar für Schäden welche durch kriminelle Aktivitäten von Dritten wie Phishing, DoS-Attacking, Hacking oder Malware verursacht werden.
Weitere Bestimmungen
    1. Diese AGB ersetzen alle früheren Absprachen, Korrespondenzen, Erklärungen, Verhandlungen oder Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand der jeweiligen Verträge. Dies gilt auch für Angebote, Ausschreibungen oder Spezifikationen. Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn explizit Abweichungen von diesen AGB schriftlich vereinbart wurden. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
    2. Der Kunde verpflichtet sich, angestellte Mitarbeiter und Hilfspersonen von CLOUDETEER, die am Abschluss oder der Abwicklung des Vertrages beteiligt sind, oder waren, während der Vertragsdauer und ein Jahr danach weder für sich noch für andere abzuwerben, oder sie in anderer Weise zur Aufgabe ihres Arbeitsverhältnisses zu bewegen. Im Falle einer Verletzung wird eine Konventionalstrafe in der Höhe eines vergangenen Jahresgehalts des betroffenen Arbeitnehmers fällig.
    3. CLOUDETEER behält sich die jederzeitige Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Ändert CLOUDETEER die AGB zum Nachteil des Kunden und ist dieser mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er gemäß der ordentlichen Kündigungsfrist schriftlich kündigen, andernfalls die neuen AGB mit Ablauf der Kündigungsfrist in Kraft treten.
    4. Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht. Diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst gleichwertige, rechtmäßige Bestimmungen zu ersetzen.
    5. Falls der Kunde im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen von CLOUDETEER personenbezogene Daten im Sinne des schweizerischen Datenschutzgesetzes bearbeitet, oder bekannt gibt, wird der Kunde vorgängig die notwendige Einwilligung der jeweils betroffenen Personen einholen.
    6. Der Vertrag und diese Geschäftsbedingungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Bei Meinungsverschiedenheiten ist vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, Deutschland. CLOUDETEER ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu belangen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 23.01.2019 und ersetzen alle vorherigen Publikationen.